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Steueroptimierung des Auslandseinsatzes

Eine Auslandstätigkeit bringt vielfältige Belastungen mit sich. Die hierfür vom Mutterhaus in Deutschland vorgesehene Kompensation ist oft unzureichend. Es ist daher erstaunlich, dass der steuerlich optimalen Ausgestaltung nur eine geringe Priorität beigemessen wird. So werden beachtliche Einkommensvorteile unbedacht verschenkt. Der Beitrag stellt die sieben Bausteine einer sinnvollen Strukturierung dar.

Im ersten Schritt ist zu entscheiden, ob der Wegzug in das Ausland zum Verlust der unbeschränkten Steuerpflicht führen soll. Verbleibt die Familie in Deutschland, so wird dort weiterhin der Mittelpunkt der Lebensführung liegen. Ob der Deutschlandaufenthalt jährlich unter 183 Tagen verbleibt, ist insoweit unerheblich.

Der Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht hat auch Nachteile. Hierzu gehört der Verlust des Splittingvorteils. Auch die Auswirkungen der Wegzugsbesteuerung sind im konkreten Fall zu prüfen. Eine pauschale Aussage über die Vorteilhaftigkeit kann es insoweit nicht geben.

Der zweite Punkt der Überlegungen ist die Frage, ob das Gehalt zum einen vom deutschen Mutterhaus oder der ausländischen Gesellschaft zu zahlen ist und zum anderen die Zahlung auf ein deutsches oder aber ein ausländisches Bankkonto erfolgt. Dies hat - trotz des Welteinkommensprinzips - Auswirkungen im Hinblick auf die Doppelbesteuerungsabkommen sowie bezüglich der Quellensteuerbelastung.

Wesentlich ist hierbei eine ganzheitliche Betrachtung. Der Vergleich der Steuersätze allein reicht nicht aus. Maßgeblich ist, an welchem Ort der Abzug der Lohnkosten als Betriebsausgaben sinnvoll ist.

Zudem kann die Zuordnung der Personen zu den einzelnen Standorten bereits eine Betriebsstätte begründen. Auch die Ausgestaltung der Verrechnungspreise im Konzern wird hiervon beeinflusst. 

Der dritte Baustein liegt in der Nutzung sozialversicherungsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Die fortwährende Anbindung an das Stammhaus in Deutschland kann bei einer Entsendung ins Ausland ausstrahlen. Wenn die Sozialversicherungspflicht nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Deutschland fortbesteht, kann dies auf freiwilliger Basis erfolgen. 

Unterschätzt wird die Bedeutung einer Rückkehrvereinbarung. Die Erwartung, dass die betriebliche Altersversorgung und die sonstigen erdienten Vorteile (Stichwort Sozialauswahl) erhalten bleiben und gegebenenfalls eine Nachversicherung erfolgt, muss vertraglich abgesichert werden. 

In vielen Fällen ist der ins Ausland entsendete Manager ein Träger von Know-how. Im Rahmen einer Zielvereinbarung kann er auch an der ausländischen Gesellschaft beteiligt werden. Im Ergebnis können dann Zahlungen für Lizenzen oder als Dividenden erfolgen und gegebenenfalls günstiger versteuert werden. Diese vierte Gestaltungsmöglichkeit wird in der Praxis noch zu selten genutzt. 

Als fünfter Baustein einer Steueroptimierung ist auf den Zahlungszeitpunkt zu achten. Für die Besteuerung des Arbeitsentgelts ist regelmäßig der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses entscheidend. Auszahlungen und  Abfindungszahlungen nach der Ausreise oder vor der Einreise können daher die Gesamtsteuerlast beeinflussen.

Nicht selten ist die Arbeitsaufnahme davon abhängig, dass eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wird. Überbrückungszeiten können über ein Arbeitnehmerdarlehen finanziert werden. Dies wird nicht selten später mit einer Umzugsprämie verrechnet, deren Nettobetrag dem Darlehensbetrag entspricht. Auch hierbei ist auf eine nachvollziehbare Begründung zu achten.

Ein Beginn und die Beendigung der steuerpflichtigen Tätigkeit zur Jahresmitte optimiert zudem die Vorteile des progressiven Steuertarifs im Ausland, nicht jedoch für deutsche Besteuerungszwecke. 

Die sechste Gestaltungsmöglichkeit liegt in der Aufspaltung eines Anstellungsverhältnisses in mehrere Verträge. Dies bietet sich an, wenn der Manager für seine Tätigkeit in ganz Südostasien bezahlt wird. Wer hier nicht die günstigeren Steuersätze und sonstigen Regelungen der Nachbarländer nutzt, verschenkt Geld.  

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