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Impressum und ergänzende Hinweise

Dr. Ulrich Eder ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Scheibenstrasse 17, 40479 Düsseldorf, Tel. 0211.495020, Fax 0211.49 50 228 sowie der Steuerberaterkammer Düsseldorf, Uhlandstraße 11, 40237 Düsseldorf, Tel. 0211.669060, Fax 0211.6690660. Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt (seit 1989) und Steuerberater (seit 1993) wurden in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Nordrhein-Westfalen) verliehen.

Dr. Ulrich Eder ist durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf von der Kanzleipflicht in Deutschland befreit. Er lebt und arbeitet in Südostasien.

Dr. Eder unterliegt den für Rechtsanwälte und Steuerberater geltenden berufsrechtlichen Regelungen. Dies sind insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, die Berufsordnung der Rechtsanwälte, das Steuerberatungsgesetz, die Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz, die Berufsordnung für Steuerberater sowie die Steuerberatergebührenverordnung. Diese können bei der Bundesrechtsanwaltkammer bzw. der Bundessteuerberaterkammer eingesehen werden.

Dr. Eder hat als Rechtsanwalt und Steuerberater ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht gegenüber Behörden und Gerichten. Es bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen seiner Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Hierzu gehört auch die etwaige Kenntnis von der Steuerhinterziehung oder anderer Delikte des Mandanten. Das Verschwiegenheitsrecht umfaßt auch die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung. Er ist auch berechtigt, gegenüber Behörden und anderen Stellen die Vorlage derartiger Urkunden und sonstiger Schriftstücke zu verweigern, aus denen sich die Namen von Mandanten ergeben. Die Zeugnisverweigerung selbst ist als bloße neutrale Tatsache zu werten, aus der keine Folgerungen zu Lasten des Steuerpflichtigen gezogen werden dürfen (BFH-Urteil vom 14. Mai 2002, IX R 31/00).

Er ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet. Diese zeitlich unbegrenzte berufliche Schweigepflicht ist strafbewehrt (§§ 203, 204 StGB) und erstreckt sich auf alles, was ihm in Ausübung oder bei Gelegenheit seiner Berufstätigkeit anvertraut oder auch nur bekannt geworden ist. Die Schweigepflicht besteht gegenüber jedem Dritten, seien es Behörden, Gerichte oder andere Berater. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte seinerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Ohne Zustimmung des Mandanten ist er nach der gegenwärtigen Gesetzeslage zur Durchbrechung der Schweigepflicht zur Wahrnehmung eigener berechtigter Interessen berechtigt. Dies ist gerichtlich anerkannt zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen, zur Verteidigung gegen straf- und berufsrechtliche Vorwürfe und zur Ehrenrettung. Hierbei dürfen aber nur insoweit Tatsachen aus dem Mandat vorgetragen werden, wie dies zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich ist. Herr Dr. Eder hat von diesem Recht bisher niemals Gebrauch machen müssen.

Träger des Geheimhaltungsinteresses ist in jedem Fall nur der Mandant. Soweit der Mandant nicht selbst spezifische Verschwiegenheitsverpflichtungen übernommen hat, ist er berechtigt, Herrn Dr. Eder ausdrücklich von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies obliegt seiner eigenen, von Herrn Dr. Eder nicht zu überprüfenden Beurteilung und Entscheidung.

Ob im Einzelfall ein Anwaltsvertrag vorliegt mit der Verpflichtung, dem Auftraggeber rechtlichen Beistand zu leisten, hängt vom Inhalt der Aufgabe ab, die dem Rechtsanwalt übertragen und von diesem durchgeführt wurde. Die Rechtsberatung und -vertretung muß nicht der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit sein. Ein Anwaltsvertrag im vorstehenden Sinne kann auch anwaltsfremde Maßnahmen umfassen, falls diese in einem engen inneren Zusammenhang mit der rechtlichen Beistandspflicht stehen und auch Rechtsfragen aufwerfen können. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Rechtsberatung und -vertretung völlig in den Hintergrund tritt und deswegen als unwesentlich erscheint. Läßt die Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht die Feststellung zu, ob ein Anwaltsvertrag vorliegt oder nicht, so ist im Zweifel anzunehmen, daß derjenige, der die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch nimmt, ihn auch in dieser Eigenschaft beauftragen will, weil er erwartet, daß der Rechtsanwalt bei seiner Tätigkeit auch die rechtlichen Interessen des Auftraggebers wahrnehmen werde.

USt-IdNr.: DE180706732